Urkunden

 



Mit dem Begriff „Urkunde“ verbindet sich für einen Laien fast immer das Bild eines besiegelten Stückes Pergament, auf dem in nur schwer oder gar nicht entzifferbarer Schrift, aber kalligraphisch schön, der Nachwelt irgend eine bedeutende Botschaft übermittelt werden soll. Streng genommen allerdings ist eine Urkunde in erster Linie ein Schriftstück, das vor Zeugen als Beweisstück einer rechtsverbindlichen Übereinkunft errichtet worden ist. Man spricht deshalb auch davon, dass man eine Abmachung verurkunden wolle. In einem etwas weiter gefassten Verständnis bedeutet das Wort „Urkunde“ aber auch bloss eine schriftliche Aufzeichnung aus vergangener Zeit.

Unter den Urkunden des Stadtarchivs kommt der abgebildeten Pergament-Urkunde für die Stadt Olten hervorragende Bedeutung zu: Unter der Pfandherrschaft Basels (1406-1426) nämlich erhielt Olten 1408 von Graf Otto von Thierstein das Recht, innerhalb eines kleinen, klar definierten Gerichtsbezirkes auch über das Blut richten zu dürfen.

Da dem Blutgericht ordentlicherweise ein Graf vorzusitzen hatte, ein solcher aber in Olten nicht zu finden war, erhielt die Stadt auf die Fürsprache Basels 1410 von König Ruprecht (1352-1410) die Sondererlaubnis, dass dem hiesigen Gerichte notfalls auch nur ein ehrbarer Ritter vorsitzen dürfe. Damit aber besass die Stadt neben dem Marktrecht und dem Recht Zölle einzuziehen ein weiteres jener Rechte, die den Aufbau eines eigenen Hoheitsgebietes ermöglicht hätten.

Die beiden Stadtbrände von 1411 und 1422 aber machten solch hochfliegende Pläne zunichte und waren schliesslich wohl der Anlass dafür, dass Basels Interesse an Olten erkaltete und die Stadt in die Pfandherrschaft der aufstrebenden Stadt Solothurn geriet, die damals mit Macht ihr Hoheitsgebiet zu erweitern trachtete.

(Foto: J. Vurma, Aarau)

Foto: J. Vurma, Aarau