Siegel




Wenn wir heute sagen, etwas sei „besiegelt“, gilt das als unverbrüchlich gesichert. Dementsprechend waren und sind Siegel Beweisstücke für die Echtheit von Verurkundungen. Ohne Siegel galt eine Urkunde als wertlos oder gelöscht. Dementsprechend gehütet wurden deshalb auch die Siegelstöcke, mit denen Urkunden besiegelt wurden. Das Oltner Stadtsiegel mit den drei Buchsbäumen, Olten war ja schon damals Hauptort im Buchsgau, das die Stadt mit Sicherheit seit 1580 verwendet hat, hatte für Olten sogar schicksalshafte Bedeutung.

Den Umstand nämlich, dass die Oltner mit diesem Siegel im Bauernkrieg 1653 den sogenannten „Huttwilerbrief “ mitbesiegelt hatten, nahm die Regierung nach der Niederschlagung des Aufstandes zum Anlass, die Stadt zur Strafe für ihr Paktieren mit den aufständischen Bauern aller ihr bisher verbliebenen politischen Privilegien zu berauben und zu einem gewöhnlichen Untertanenstädtchen zu machen.

Das Siegel und die Stadtrechtsurkunde, welche die Regierung noch 1592 bestätigt hatte, wurden konfisziert. Das Stadtrecht wurde durch Abschneiden des obrigkeitlichen Siegels ungültig gemacht und zugleich mit der Petschaft des Oltner Stadtsiegels als mahnendes Andenken daran, wie es auch künftig Aufrührern ergehen werde, im Rathaus in Solothurn ausgestellt.

Erst als die alten Herrschaftsverhältnisse stürzten, willfahrte der Oberste Gerichtshof der einen und unteilbaren Helvetischen Republik an seiner Sitzung vom 12. November 1800 dem Begehren des Oltner Bürgers, des Arztes Joseph Cartier (1763-1839), der Stadt ihr altes Stadtrecht und das Siegel, das seit 1653 in Solothurn zurückbehalten werde, wieder auszuhändigen.

(Foto: J. Vurma, Aarau)

Foto: J. Vurma, Aarau