Protokolle



Etwas „zu Protokoll nehmen“ heisst soviel wie, einen Sachverhalt, einen Ablauf so schriftlich festhalten, dass auch zu späteren Zeiten der Weg, der zu einem Beschluss oder Urteil geführt hat, nachvollzogen werden kann. Protokolle sind deshalb sehr wichtige Geschichtsquellen.

Das sicher bedeutendste „Protokollbuch“ aus den Beständen des Stadtarchivs ist das Burgerbuch von 1592. In diesem Jahr beschloss die Gemeindeversammlung, da die Regierung Olten in der Person des Matthias Schmid einen „unwerten“ Bürger aufgezwungen hatte, und um inskünftig gegen solche Vorkommnisse besser gewappnet zu sein, für alle Zukunft ein „Burgerbuch“ zu führen und bestimmte gleichzeitig auch, dass, wer zu Olten Bürger sein wolle, auch ein «Sässhaus», d.h. ein Haus oder einen Anteil an einem Haus besitzen müsse. Wer diese Bedingung nicht erfülle, solle seines Bürgerrechtes verlustig gehen!
Es passt in das Bild dieser selbstbewussten Bürger, dass sie anlässlich der Gemeindeversammlung am Hilariustag, dem nach dem alten Kalender zwanzigsten Tag des neuen Jahres, miteinander auf der Bürgerstube die Lämmer zu verzehren pflegten, welche die Wangner als Entgelt für das Weidrecht im Gheid alljährlich zu entrichten hatten und dazu aus den «Bürgerbechern» den Wein tranken, den Einbürgerungswillige nebst Einkaufstaxe, Becher, Harnisch und Feuereimer in der Regel abzuliefern hatten.

Das „Burgerbuch“ ist allerdings weit mehr als bloss ein Verzeichnis aller Bürger und Hintersässen unsere Stadt, enthält es doch in den Protokollen der alljährlichen Gemeindeversammlungen und in zahlreichen zusätzlichen Eintragungen eine riesige Fülle von Informationen zur oltnerischen Geschichte. Dass auf den Vorsatzblättern auch alle Stadtschreiber namentlich eingetragen sind, die an diesem ersten Protokollbuch der Stadt mitgeschrieben haben, ist ein weiteres interessantes Detail.

(Foto: J. Vurma, Aarau)

Foto: J. Vurma, Aarau